Feuerwehrbedarfsplanung ist ein mehrstufiger und fortlaufender Prozess zur Ableitung notwendiger Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Optimierung und belastbare Planung der Feuerwehrstruktur unter Beteiligung von Feuerwehr, Politik und Verwaltung.
Im überwiegenden Teil der Bundesländer ist die Notwendigkeit zur Aufstellung und Fortschreibung eines Bedarfsplans für Feuerwehren gesetzlich verankert. Damit ist „Feuerwehr“ als kommunal verpflichtende Gesamtaufgabe einer Kommune zu verstehen.
Die Definition der Planungsgrundlagen („Ziele“) erfolgt in einem mehrstufigen Planungsverfahren und unterscheidet zwischen risikobasierter und vorhaltebasierter Bemessung.
Aus einem SOLL-IST-Abgleich ergeben sich identifizierte Ressourcen- und/oder Versorgungslücken. Sie werden in einer Maßnahmenableitung für Standort, Personal, Technik und Organisation zusammengeführt sowie durch mehrstufige Diskussionsprozesse herausgearbeitet. Dabei sind alle Belange der Wirtschaftlichkeit einerseits und der Sicherheit andererseits zu berücksichtigen und abzuwägen.
Unser Plus für eine leistungsfähige Feuerwehr: Wir unterstützen Sie in diesem Prozess als externer Berater mit fachlichen Analysen, einem moderierten Erstellungsprozess und einer Vermittlung gegenüber den politisch Verantwortlichen.
Ergänzend zur Feuerwehrbedarfsplanung beraten wir Sie gerne in allen Feuerwehrfragen, zum Beispiel bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder der Planung von Feuerwehrstandorten u.v.m.
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