Handlungsfähigkeit der Verwaltung sichern – auch unter außergewöhnlichen Bedingungen.
Örtliche Reaktionen auf Krisen und Katastrophen erfordern heute mehr als eine funktionierende Gefahrenabwehr. Pandemie, Extremwetterereignisse, Hochwasser, Cyberangriffe, Sabotage kritischer Infrastrukturen oder großflächige Stromausfälle haben deutlich gemacht: Die Vorbereitung und Leistungsfähigkeit der Verwaltung selbst wird zum Erfolgsfaktor. Die Bedeutung kritischer Infrastrukturen sowie die Leistungsfähigkeit der operativen Gefahrenabwehr müssen in der Krisenvorbereitung realistisch eingeschätzt werden können. Im Fall der Fälle müssen Verwaltungsprozesse auch unter außergewöhnlichen Bedingungen aufrechterhalten, priorisiert und gesteuert werden.
Im Mittelpunkt eines zeitgemäßen kommunalen Krisenmanagements steht daher die Frage, wie die Kernverwaltung in Krisenlagen arbeits-, entscheidungs- und kommunikationsfähig bleibt. Neben der operativen Gefahrenabwehr sind hierfür belastbare organisatorische Strukturen, klar definierte Entscheidungswege sowie vorbereitete Abläufe erforderlich.
Ergänzend zur Feuerwehr und Katastrophenschutzbedarfsplanung betrachtet das behördliche Krisen und Kontinuitätsmanagement insbesondere
• Abwehrpotenziale wie den Aufbau und die Arbeitsweise von kommunalen Verwaltungs- und Krisenstäben,
• die Sicherstellung kritischer Verwaltungsprozesse auch unter Ressourcenknappheit (z. B. Ordnung, Soziales, Personal, IT, Kommunikation),
• eine angemessene präventive Risikokommunikation und Risikomonitoring,
• Zuständigkeiten in der Gefahrenabwehr und Grenzen der kommunalen Selbstverwaltung
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