Seit 2013 kann bei der Antragstellung für ein Visum zum Zweck einer Messeteilnahme oder eines Messebesuchs auf ein Einladungsschreiben der jeweiligen Messegesellschaft verzichtet werden. Aufgrund der fehlenden Notwendigkeit bieten wir keine Einladungsschreiben mehr an. Sollte im Einzelfall doch ein Einladungsschreiben benötigt werden, nutzen Sie bitte das unten stehende "Formblatt für Einladungsschreiben".

Im Regelfall benötigen Besucher zur Beantragung Ihres Business-Visums die Eintrittskarte als Nachweis und Aussteller die Standbestätigung und/oder die Standmietenrechnung (eventuell mit Überweisungsbeleg).

Über die genauen Bedingungen zur Erteilung eines (Schengen-)Visums informieren Sie sich bitte – möglichst tagesaktuell – auf der Website der deutschen Botschaft/des deutschen Generalkonsulates , bei dem Sie Ihren Visa-Antrag einzureichen beabsichtigen.

Aus welchen Ländern für die Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich ist, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt .

Auch die Website des AUMA bietet aktuelle und wichtige Informationen an.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre/n Sales PartnerIn der Deutschen Messe AG in Ihrem Land. Austeller und Besucher aus Ländern, in denen wir keinen Sales Partner haben, können sich gern an unseren Incoming-Service wenden: incoming@messe.de

Formblatt für Einladungsschreiben

Hinweis: Für Besucher ist dies mit dem Kauf eines Dauertickets für die jeweilige Veranstaltung verbunden.