Im Bereich der Bundeswehr gibt es Feuerwehren mit unterschiedlichsten Aufgaben. Dabei sind die Rahmenbedingungen individuell, die eine ständige Präsenz der Feuerwehreinsatzkräfte in den Standorten erforderlich machen. Grundsätzlich handelt es sich um besondere Gefahren im Sinne des Brandschutzes, die dazu führen, dass der abwehrende Brandschutz nicht durch die kommunalen Feuerwehren übernommen werden kann und eine eigene Berufsfeuerwehr eingesetzt wird.
Diese besonderen Gefahren resultieren entweder aus dem Einsatzbetrieb (z. B. Flugplätze) oder den infrastrukturellen bzw. baulichen Gegebenheiten (z. B. Untertageanlagen, Flugplätzen, Marinestützpunkten, Truppenübungsplätzen, Munitions- und speziellen Gerätedepots, Wehrtechnischen Dienststellen).