An dieser Stelle geht es in der Regel um Innovationen rund um die Themen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswesen. Ein einzelner kleiner YouTube-Clip, der derzeit viral geht und selbst in der landesweiten Presse binnen kurzer Zeit enorme Beachtung gefunden hat, soll aber auch hier nicht unerwähnt bleiben. Im Grunde geht es auch hier um Innovation, allerdings um eine bislang ausbleibende. In besagtem Clip besingt der Notfallsanitäter Felix Haehne, sich selbst durchaus gekonnt auf einer Ukulele begleitend, in launigen Versen von den Missständen, mit denen er tagtäglich in seinem so enorm wichtigen Beruf konfrontiert wird. Vor allem eine Sache stört Haehne: als Sanitäter meist als Erster am Einsatzort zu sein, um dann mit dem Gefühl leben zu müssen, Patienten nicht angemessen helfen zu dürfen.

Der Kern des Problems liegt im Wesentlichen in den teils widersprüchlichen Gesetzen, die regeln sollen, welche Berechtigungen Sanitäter im Ernstfall haben. So sind sie einerseits verpflichtet, lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen, dürfen andererseits formell aber keine medizinischen, invasiven Eingriffe durchführen, da diese ausschließlich ausgebildeten Ärzten vorbehalten sind. Dass Sanitäter in Deutschland in einem rechtlichen Graubereich arbeiten, bestätigte jüngst auch Marco König, erster Vorsitzender des Berufsverbands Rettungsdienst e. V., gegenüber SPIEGEL online. So dürfe ein Notfallsanitäter beispielsweise einem schwer Verunglückten mit extremen Schmerzen ohne Zustimmung eines Arztes kein schmerzstillendes Morphin verabreichen. Doch gerade in ländlichen Regionen seien die Sanitäter oft lange vor dem Notarzt am Einsatzort. "Natürlich verabreicht ein Notfallsanitäter auch selbstständig Adrenalin, wenn ein Patient einen Herzstillstand erleidet. Wir verstoßen deshalb bei unseren Einsätzen mehrere Tausend Mal am Tag gegen geltendes Recht", so König. Und Felix Haehne äußerte sich gegenüber SPIEGEL online wie folgt: "Ich würde gern das anwenden, was ich in meiner dreijährigen Ausbildung gelernt habe. Bevor der Notarzt nicht da ist, darf ich dem Patienten aber noch nicht einmal Schmerzmittel verabreichen." Nicht zuletzt deswegen betitelt Haehne sich selbst auch leicht frustriert als "Krankenwagenbelademeister" - bestünde doch seine Hauptaufgabe oft darin, den Patienten in den Rettungswagen zu laden. Nun bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium für Gesundheit dieses Problem noch einmal auf die Agenda setzt.

Video

Bundesministerium für Gesundheit (D-53123 Bonn)
www.bundesgesundheitsministerium.de