Auch Überflieger brauchen Regeln
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat mit mehr als 50 Expertinnen und Experten aus dem Bevölkerungsschutz und der Luftfahrt "Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz" erarbeitet.
4. Sept. 2019 Trendspot-RedaktionTeilen
Inwiefern Drohnen in Not- und Katastrophensituationen Unterstützung leisten können, darüber wird schon lange und ausgiebig diskutiert und spekuliert. Das Bonner Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat jetzt erstmals bundesweite Empfehlungen für den Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz herausgegeben. Durch die Anwendung der Empfehlungen soll die Nutzung von Drohnen überregional und organisationsübergreifend nach gleichen Mindeststandards erfolgen, um flächendeckende Drohneneinsätze im Bevölkerungsschutz in Zukunft sicherer und effektiver zu machen.
"Drohnen können im Bevölkerungsschutz viele gute Dienste leisten. Ich bin davon überzeugt, dass durch die Anwendung der erarbeiteten Regelungen Drohneneinsätze in Unglücks- und Krisenfällen sicherer und deutlich effektiver werden. Dies gilt insbesondere für Großschadenslagen, wenn mehrere Teams im Einsatz sind. Diese Ziele hatten alle Beteiligten stets im Blick, obwohl es viele schwierige Fragestellungen gab", betont Christoph Unger, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Der Mehrwert von Drohnen für den Bevölkerungsschutz zeige sich insbesondere beim Einsatz in unzugänglichem oder gefährlichem Gelände sowie in unübersichtlichen Lagen. Mit Drohnen könnten die Einsätze besser koordiniert und das Risiko für die Einsatzkräfte reduziert werden. "Drohnen können beispielsweise bei der Erstellung eines Lagebildes, beim Auffinden von Menschen oder Tieren, etwa durch Wärmebild-Sensorik, sowie beim Transport von kleineren Gegenständen unterstützend wirken", sagt Unger.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (D-53127 Bonn)
Website:
www.bbk.bund.de
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