Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) ist gesetzliche Unfallversicherungsträgerin und damit Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist vom Land Niedersachsen als landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet worden. Die FUK führt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) aus, das die gesetzliche Unfallversicherung regelt. Wir sind also keine Privatversicherung, mit der man Verträge abschließt, sondern unser Handeln ist ausschließlich am SGB VII orientiert („Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“). Die FUK hat sich eine Satzung gegeben, die quasi das „Grundgesetz“ der Kasse ist. Die Rechtsaufsicht über die FUK übt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aus.