Ein Feuerwehrbedarfsplan definiert die Anforderungen an die Feuerwehr, analysiert die vorhandenen Strukturen und leitet die erforderlichen Maßnahmen ab. Die Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist in Deutschland kommunale Aufgabe, also durch die Städte und Gemeinden darzustellen. Daher ist auch die Feuerwehrbedarfsplanung eine kommunale Aufgabe.
Ein Feuerwehrbedarfsplan ist in der Regel für alle Formen einer öffentlichen Feuerwehr erforderlich, also für Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren.
Grundgedanke der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf Basis der kommunalen Gefahrenpotenziale die erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr abzuleiten.
Der Feuerwehrbedarfsplan definiert dazu sowohl Planungsgrundlagen („Ziele“) als auch die Struktur der Feuerwehr, die erforderlich ist, um diese Ziele zu erreichen.
Unser Plus für eine leistungsfähige Feuerwehr: Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Bedarfsplans für die Feuerwehr. Neben gesamten Datenanalyse, -aufbereitung und Konzepterstellung ist auch die fachliche Begleitung einzelner Projektphasen möglich.
Ergänzend zur Feuerwehrbedarfsplanung beraten wir Sie gerne in allen Feuerwehrfragen, zum Beispiel bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder der Planung von Feuerwehrstandorten.