Die Werk- und Betriebsfeuerwehren sowie die betrieblichen Brandschutzbeauftragten haben im Rahmen der dem Brandschutz dienenden Organisation eine besondere Aufgabe.
Neben den allgemeinen Brandschutzaufgaben, ist durch die betriebliche Brandschutzorganisationden speziellen betrieblichen Risiken Rechnung zu tragen. Dabei kommt dem vorbeugenden Brandschutz, der Gefahrenabwehr, sowie dem betrieblichen Rettungswesen besondere Bedeutung zu.
Infolge der Notwendigkeit zur Einstellung auf die betriebsspezifischen Gegebenheiten lassen sich die für öffentliche Feuerwehren aufgestellten Grundsätze und Richtlinien nicht ohne weiteres auf Werk- und Betriebs-feuerwehren übertragen.