Hannover. Vom ersten Lagebild aus der Höhe bis zur Personensuche mit Wärmebildkamera in einer vom Einsturz bedrohten Halle – ein unbemanntes Luftfahrtsystem (umgangssprachlich als Drohne bezeichnet) kann die Feuerwehr in den verschiedensten Einsatzszenarien sinnvoll unterstützen. Demgegenüber steht ein Genehmigungsverfahren, das je nach Bundesland unterschiedlich ist. Im Ergebnis erhalten Feuerwehren in manchen Fällen Aufstiegsgenehmigungen, die einen länderübergreifenden Einsatz im Rahmen der nachbarschaftlichen Löschhilfe jedoch nicht zulassen. Anlässlich der Weltleitmesse INTERSCHUTZ in Hannover fordert Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), nun eine umgehende Änderung des Luftverkehrsrechts.

Die Auflagen der Aufstiegsgenehmigungen sind die gleichen wie für private Drohnennutzer (zum Beispiel Pressefotografen). Für die Nutzer von privaten Drohnen fehlt wiederum eine eindeutige Kommunikation, welche Handlungen erlaubt sind und welche nicht. In Niedersachsen wird etwa mit dem Veröffentlichen von Fotos die private und damit genehmigungsfreie Nutzung der Drohnen ausgehebelt. In einschlägigen Internet-Foren wird dagegen die Information verbreitet, dass der Drohnenflug nur beim "Verkauf" der entstandenen Bilder genehmigungspflichtig ist. Die Folge daraus ist, dass immer mehr private Drohnenpiloten in Unkenntnis der Rechtslage über Einsätze der Feuerwehr fliegen, weil ihnen mangels eingeleitetem Aufstiegsgenehmigungsverfahren die entsprechenden Auflagen gar nicht erst bekannt gemacht worden sind.

Weitere Einschränkungen liegen in der Vorschrift, dass die Drohne nur im Sichtbereich geflogen werden darf. "Gerade zu Erkundungszwecken ist es jedoch notwendig, auch ohne Sichtverbindung aus einer Deckung heraus hinter Objekte zu fliegen, um die eigenen Einsatzkräfte vor den Gefahren der Einsatzstelle zu schützen", erklärt Franz Petter von der Feuerwehr Hamburg. Wärmebildkameras liefern selbst im Nebel gute Bilder und sind trotz verrauchtem Himmel über einer Einsatzstelle einsetzbar, auch wenn man die Drohne selbst dabei nicht mehr ständig sieht.

Auch die Vorgabe, dass beim autonomen Flug je ein verantwortlicher Luftfahrzeugführer jederzeit manuell in den Flug jeder einzelnen Drohne eingreifen können muss, ist für den Einsatz mit mehreren Schwarmdrohnen, wie sie die Berufsfeuerwehr Dortmund derzeit erprobt, nicht kompatibel. "Die Elektronik und Sensorik der Drohne ist viel eher in der Lage, den Schwarm sicher in der Luft zu halten und zum Beispiel einen Zusammenstoß zu vermeiden, als es der Mensch mit seinen Fähigkeiten je könnte", beschreibt Hauke Speth von der Feuerwehr Dortmund die Situation.

DFV-Vizepräsident Ziebs fordert daher, dass "das Luftverkehrsrecht unverzüglich dahingehend geändert werden muss, sodass Drohnen der Feuerwehr in allen Bundesländern vereinheitlicht unproblematisch und ohne Rechtsbruch eingesetzt werden können". Der für den Bereich Einsatz, Löschmittel und Umweltschutz zuständige Vizepräsident betont: "Jeder Tag, der vergeht, an dem wir über den Einsatz der Drohnen diskutieren müssen, kann unsere Kameraden in ernsthafte oder gar tödliche Gefahr bringen."

Hinweis für die Presse: Ein Video zum Pressegespräch steht unter www.bit.ly/DFV_Drohnen oder bei den Feuerwehren Dortmund und Hamburg zur Verfügung.

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